Züchtigen fürs Kindeswohl
In Polen wird seit Jahren an einer Neuregelung der Jugendstrafgesetzgebung gearbeitet. Im Entwurf geht es vor allem um Repression gegen Jugendliche, der Erziehungsgedanke spielt keine Rolle mehr. Sechster Teil der Serie Jugend und Strafe in Europa
von Kamil Majchrzak
gleichzeitig erschienen in der Jungle World # 12 vom 20.03.2008
Die alten Gesetze zum Umgang mit minderjährigen Straftätern seien heutzutage – nach dem erfolgten Systemwechsel – nicht mehr ausreichend, darin sind sich der ehemalige Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski und sein liberaler Nachfolger Donald Tusk einig. Bisher galt für Jugendliche ein Gesetz aus dem Jahr 1982. Das polnische Justizministerium bastelte seit einigen Jahren an einem Strafgesetzbuch für Minderjährige, das jetzt kurz vor dem Abschluss steht.
Polen wird damit gegen alle Warnungen von Pädagogen und Sozialarbeitern wohl in Zukunft über eine Sonderstrafgesetzgebung für Minderjährige verfügen, die eindeutig nicht auf Erziehung, sondern auf Repression setzt. Das bisherige mehrstufige Verfahren im Umgang mit minderjährigen Straftätern, bei dem ein Familienrichter während eines Ermittlungsverfahrens zugleich auch die Betreuung sicherstellte, soll nun durch ein rein strafprozessuales Ermittlungsverfahren der Polizei ersetzt werden. Das Gesetzbuch enthält mehr als 200 Artikel und regelt sowohl die Festnahme und die Anordnung von Ordnungsstrafen als auch die zwangsweise Beschäftigung von Jugendlichen in speziellen Anstalten.
Das Gesetz soll auf alle Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, anwendbar sein. Freiheitsstrafen dürfen bereits gegen 13jährige verhängt werden. Bislang galt weltweit, dass nur Erwachsene schuldfähig sein können. Folgerichtig kritisierte der polnische Landesjustizrat den Entwurf in seiner Stellungnahme vom Juni 2007 und monierte, dass die dort formulierte Behauptung, die neuen Maßnahmen seien »effektiver«, wissenschaftlich nicht belegt sei. Die Resozialisierung von Heranwachsenden, also Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahren, werde außerdem gänzlich aufgegeben, da sie der offiziellen Gesetzesbegründung zufolge »eine Illusion« sei.
Der Psychologe Marian Olejnik begründete die Herabsetzung des Mindeststrafalters in seinem Gutachten damit, dass die »moralischen Normen bei den Minderjährigen auf einer festen Grundlage stehen« müssten. Während Heranwachsende nun direkt dem Strafgesetzbuch unterliegen, soll auch für alle Zehnjährigen die Strafprozessordnung gelten. Deren Normen seien »universell und können entsprechend auf Minderjährige angewendet werden«, heißt es in der Gesetzesbegründung.
In dem Entwurf geht es, und das ist eine tiefgreifende Neuerung, nicht mehr darum, dass der Anwendung des Gesetzes eine Straftat des Kindes vorausgehen muss. Vielmehr kommt das Gesetz schon dann zur Anwendung, wenn das Kind »Verhaltensnormen verletzt, deren Befolgung allgemein anerkannt ist«. Hierzu rechnet das Gesetz Alkoholismus aber auch ein »ausschweifendes Leben«, »Umherziehen« oder »aggressives Verhalten«.
Nach Angaben des polnischen Innenministeriums betrug der Anteil von Jugendlichen an allen verübten Straftaten Mitte der neunziger Jahre etwa fünf Prozent. Seitdem blieb die Zahl in etwa konstant. Bei den von Jugendlichen begangenen Straftaten handelt es sich vor allem um kleinere Eigentumsdelikte bzw. Verstöße gegen das sehr repressive Betäubungsmittelgesetz. Grund genug um die wenig Aufsehen erregenden statistische Angaben mit Hilfe von Einzelfällen aufzupeppen. Beispielsweise werden immer wieder die gleichen Fälle von betrunkenen, randalierenden Jugendlichen herangezogen und in der ministeriellen Gesetzesbegründung als Argument für Strafverschärfungen angeführt. Paradoxerweise musste der Selbstmord eines 14jährigen Mädchens in Danzig als Beispiel dafür herhalten, wie der Gesetzentwurf zur Anwendung kommen könnte. Die Gymnasiastin war in der Schule von ihren Klassenkameraden sexuell belästigt worden. So hebt das Justizministerium in der Gesetzesbegründung hervor, dass »die Zahl drastischer Taten steigt, die besonders dazu angetan sind, die Öffentlichkeit aufzurütteln und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu beeinträchtigen«.
Unerwähnt bleibt dabei der Zusammenhang zwischen der durch den Transformationsprozess hervorgerufenen horrenden Arbeitslosigkeit, der Verarmung der gesamten Bevölkerung und bestimmten Arten von Straftaten. Nach Angaben der staatlichen Statistikbehörde müssen 59 Prozent der polnischen Bevölkerung, das sind 23 Millionen Menschen, mit etwa 200 Euro monatlich auskommen.
Wozu braucht aber ein Land, in dem es weder Schulmassaker wie in anderen Ländern gab und in dem auch kein signifikanter Anstieg der Jugendkriminalität vorliegt, ein derart verschärftes Jugendstrafgesetzbuch? Es scheint, als ob es hier nicht nur um die Verhinderung von Straftaten geht, sondern auch darum, politischen Protest zu unterdrücken. Die Autoren des Gesetzentwurfes schreiben schon in der Einleitung ihrer Gesetzesbegründung, dass »ein wachsendes Rechtsbewusstsein und die Akzentuierung von Bürgerrechten, im Gegensatz zu Bürgerpflichten, in Jugendlichen ein Gefühl der Straffreiheit nährt«.
Die starken Proteste gegen die Kaczynski-Regierung haben überraschend eine bislang eher apolitische Gruppe aktiviert: die Schüler und Gymnasiasten. So gründeten sich im Zusammenhang mit den Protesten gegen den rechten Bildungsminister Roman Giertych zahlreiche Initiativen. Die bekannteste davon ist die im Dezember 2005 entstandene SchülerInnen-Initiative, die in einigen Städten deutlich linke und anarchistische Züge aufweist. Ihr sind einige spektakuläre Aktionen gelungen.
Gleichzeitig belegen Umfragen, dass sich die meisten Jugendlichen sehr angepasst verhalten. Diejenigen, die nicht zu den drei Millionen Auswanderern gehören, welche im Ausland ihr Glück suchen, eifern in Polen ihren Eltern im Konkurrenzkampf um Arbeitsplätze nach, die es nicht gibt, und um eine bessere Positionierung in der Gesellschaft, die sie wohl nicht erhalten werden.
Aleksander Pawlowski, Mitbegründer der SchülerInnen-Initiative, ist dennoch optimistisch; er sieht inzwischen sogar eine Repolitisierung der Jugendlichen. »Sie beginnen erstmals seit 1989, wieder politische Forderungen zu stellen.« Wenn nun 20 Jahre nach dem Beginn des Umbruchs Jugendliche zögerlich gegen ihre Verstrickung in die Gesetze der Marktwirtschaft rebellieren, werden neue Strafgesetze auch keine Abhilfe schaffen.